Fliegen lernen


Einer der ersten schönen Tage im Jahr, blauer Himmel, strahlender Sonnenschein, ein paar weiße Wölkchen am Himmel und da schwebt er - scheinbar lautlos - ein Segelflieger. Frei, ohne Motor, nur durch die Kraft physikalischer Gesetze….. 


Aber es gibt ein Problem: Noch stehst du am Boden und siehst hinauf- wie wäre es denn wenn du die Welt von oben betrachten könntest und selbst Pilot wärst? 


Bei uns hast du die Möglichkeit in die Luft zu kommen! Lerne von unseren erfahrenen Fluglernen und genieße das Vereinsleben.

Voraussetzungen

Altersbedingungen: 

  •  Mindestalter für den Beginn der Ausbildung: 14 Jahre
  •  Mindestalter für den ersten Alleinflug: 14 Jahre
  •  Mindestalter für den Erwerb der Lizenz: 16 Jahre


Unterlagen:
- Bei Jugendlichen: Einverständniserklärung der Eltern bzw. Erziehungsberechtigten
- Flugtauglichkeitszeugnis eines anerkannten Fliegerarztes
(z. B. Dr. Ralph Wisbacher in Weißenburg) Führungszeugnis und Auskunft aus dem Verkehrsregister


Sind die vorgenannten Voraussetzungen erfüllt, kann mit der Ausbildung begonnen werden. Dazu nimmt der Flugschüler auf dem Pilotensitz eines doppelsitzigen Segelflugzeuges Platz, auf dem hinteren Sitz der Fluglehrer. Die ersten Flüge wird in der Regel noch der Fluglehrer durchführen, der Schüler fühlt mit und bekommt die Wirkung der einzelnen Ruder erklärt. Danach wird er die ersten Versuche selbst durchführen und das Flugzeug immer mehr alleine fliegen.


Sobald Fluglehrer und Flugschüler überzeugt sind, dass er das Flugzeug sicher beherrscht, wird der Flugschüler seinen ersten Alleinflug durchführen. Dies wird ein besonderes Erlebnis sein, an das man sich wohl sein gesamtes Fliegerleben erinnert. In der nächsten Zeit werden sich Alleinflüge und Flüge mit Fluglehrer abwechseln und auch sogenannte „Überlandflüge” stattfinden. Das sind Flüge weit weg vom Heimatflugplatz, mit Hilfe von thermischen Aufwinden werden dabei viele Kilometer zurück gelegt und (möglichst) wieder zum Ausgangspunkt zurückgekehrt.


Parallel zur praktischen findet auch die theoretische Ausbildung statt. Üblicherweise wird dazu ein geschlossener Lehrgang besucht und als Abschluss gleich die theoretische Prüfung beim zuständigen Luftamt abgelegt. Diese umfasst 9 Fächer:

  • Grundlagen des Fliegens
  • Allgemeine Luftfahrzeugkunde
  • Luftrecht
  • Meteorologie
  • Kommunikation (Flugfunk)
  • Navigation
  • Menschliches Leistungsvermögen
  • Betriebliche Verfahren
  • Flugleistung und Planung


Es gibt dazu auch eine Lernsoftware, mit deren Hilfe man alle Prüfungsfragen beliebig oft durchgehen kann.
Die Prüfung wird im sogenannten Multiple-Choice-Verfahren durchgeführt, ähnlich wie beim Kfz-Führerschein.


Die Voraussetzungen zur praktischen Prüfung sind:

  • mind. 15 Stunden Flugausbildung (davon 10 mit Fluglehrer)
  • 45 Starts und Landungen
  • ein Überlandflug allein oder mit Fluglehrer
  • die bestandene theoretische Prüfung


Hat man die praktische Prüfung abgelegt, erhält man nach seiner Wahl die Lizenz SPL (weltweit gültig) oder LAPL (S) (europaweit gültig). Nach weiteren 10 Stunden Flugzeit als verantwortlicher Pilot darf man auch Passagiere mitnehmen.

Der Segelflugschein ist auch häufig die Grundlage für eine weitere fliegerische Karriere. 

Viele Fluggesellschaften und die Luftwaffen vieler Länder – neuerdings auch die deutsche – bilden ihre Piloten zunächst im Segelflug aus. Und das aus gutem Grund ...

Häufig wird die Frage nach den Kosten gestellt. Diese kann man nicht so generell beantworten, das ist ähnlich wie beim Führerschein für Autos. Aber als Anhaltsgröße kann man sagen:

  • In einer kommerziellen Flugschule muss man zwischen 3.500,- und 5.000,- € rechnen.
    Dafür wird man die Ausbildung in etwa 9 – 12 Tagen erledigt haben (wenn das Wetter mitspielt).
  • In einem Verein dauert die Ausbildung dagegen zwischen ¾ und 1 ½ Jahre, je nach Geschick des Flugschülers, geeignetem Wetter an den Wochenenden, inkl. der Winterpause usw.
    Dafür kann man mit lediglich 700,- bis 1.000,- € rechnen.
  • In beiden Varianten kommen noch die Nebenkosten hinzu wie z.B. für die ärztliche Untersuchungen (HNO-, Augen-, Fliegerarzt) und die (Prüfungs-)Gebühren bei den Behörden, die mit der Flugschule nichts zu tun haben.


Als Inhaber der Segelfluglizenz kann man – wenn man will – noch die Zusatzberechtigung für Reisemotorsegler machen und auch diese dann als Pilot fliegen (siehe Ausbildung Motorsegler). Mit der Motorseglerberechtigung wiederum kann man leicht und preisgünstig die Berechtigung für Motorflugzeuge und noch leichter die Lizenz für Ultraleichtflugzeuge erwerben.

Segelflugverein Weißenburg e.V.

Kehl 46
91781 Weißenburg

Unsere Platzfrequenz: 126.035
E-Mail: vorstand@sfv-wug.de
Telefon: +49 9171/ 629 23

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